Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FIT – Flottenmanagement und Service für Industrie und Transport
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von offenen und firmenspezifischen Seminaren der FIT-Wolters.
Anmeldung
Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, im Regelfall spätestens bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich an die FIT-Wolters zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt ist.
Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit dem Auftraggeber.
Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
Zahlungsbedingungen
Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Schulungstagen werden nach der Hälfte der Schulungstage 50% der Seminargebühren fällig.
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, des Veranstaltungstermins und des Veranstaltungsortes auf das in der Rechnung genannte Konto der FIT-Wolters. Im Verzug sind rückständige Rechnungsbeträge nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Veranstaltung sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die im Veranstaltungsprogramm ausgewiesenen Prüfungen, werden, sofern nicht ausdrücklich anders genannt, separate Prüfungsgebühren der FIT-Wolters oder externer Prüfer (IHK etc.) erhoben.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung und Verpflegung.
Abmeldung
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen.
Bei Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der FIT-Wolters eingehen, werden 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig.
Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der FIT-Wolters eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass der FIT-Wolters aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Durchführung
Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
Die FIT-Wolters behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern dieses das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert.
Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
Haftung
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die FIT-Wolters zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Sach- und Vermögensschäden, welche die FIT-Wolters zu vertreten hat, haftet sie – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB ist Koblenz
Datenschutz
Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen der FIT-Wolters zu übersenden und unser Produktangebot Ihren Bedürfnissen anzupassen.
Personenbezogene Daten werden also ausschließlich im Sinne des BDSG genutzt. Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.
Stand: 08/2008