Prüfung
Unterschiedlichste Gesetze und Verordnungen regeln die sicherheitstechnische Überprüfung von gewerblichen Fahrzeugen und Maschinen sowie Kran- und Toranlagen. Sie dienen dem vorbeugenden Schutz im Verkehr und Betriebsalltag. Zudem sichern regelmäßige Prüfungen auch den Erhalt des Anlagevermögens eines Unternehmens.

Planmäßig, umfassend und vorschriftskonform
Die Untersuchungen durch FIT basieren auf den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen sowie den geltenden Bestimmungen und Regeln der Technik. Hierzu zählen Gesetze zur Verkehrs-, Betriebs- und Arbeitssicherheit wie beispielsweise das Gefahrgutrecht, die Arbeitsstättenverordnung oder Unfallverhütungsvorschriften. Wir prüfen und beraten Sie umfassend und mit fundiertem Fachwissen unserer Sachverständigen zu den sicherheitsrelevanten Bereichen. Hierzu zählen unter anderem elektrische und mechanische Analysen sowie Belastbarkeits- und Verschleiß-Beurteilungen. Dabei übernehmen wir die prüfenden Aufgaben der befähigten Person.
Entlastung und Nachhaltigkeit
Zu unserem Tagesgeschäft gehört es, Sie für Ihr Tagesgeschäft zu entlasten. Unsere Sachverständigen kümmern sich zuverlässig und fristgerecht um die zahlreichen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen. Dabei erstellen wir Prüflisten, mit deren Hilfe Ihre Mitarbeiter täglich oder wöchentlich wiederkehrend Kontrollen planmäßig und eigenständig durchführen können, um auf diese Weise auch langfristig einen sicheren Umgang und Betrieb gewährleisten zu können. Auf Wunsch bilden wir Ihre Mitarbeiter auch zu Sachkundigen – sogenannten befähigten Personen – aus. Ihr Vorteil: Wiederkehrende Inspektionen können unternehmensintern vorgenommen werden.

Fahrzeuge und Maschinen
Durchführung der regelmäßigen UVV-Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 Abs. 3 und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften) von z. B.
- Baggern, Radladern und anderen Erdbaumaschinen
- Flurförderzeugen
- Hebebühnen und Hebebühnen auf Fahrzeugen
- Winden, Hub- und Zuggeräten
- Lkw-Ladekrane und Fahrzeugkrane
Kran- und Toranlagen
Durchführung der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung nach BetrSichV und DGUV-Vorschriften von z. B.
- Krananlagen, wie Hallendeckenkranen oder Portalkranen
- Toranlagen, wie Rolltore oder kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore